Immobilien zur Vermietung
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1.Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag
Anzahlung 25 % - sofort nach bestätigter Buchung
Restzahlung 75 % - bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn
Kaution: 300,- €
Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtmietpreises und ist nach der
Buchung fällig. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche
Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen
Reservierungen gibt der Vermieter 2 Wochen feste Option bis zum Erhalt
des Mietvertrages und der Anzahlung. Nach diesem Termin erlischt
die Reservierung automatisch.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet. Die Restzahlung
(inkl. der Kaution) ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens
6 Wochen vor Beginn der Mietzeit fällig. Wird diese Restzahlung
nicht fristgemäss geleistet, gilt dies seitens des Mieters als
Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird
als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte
Termin wird dann innerhalb von 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung
gestellt. Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Fristen.
2. Bezahlung bei kurzfristiger Anmietung
Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der
volle Mietpreis
(inkl. der Kaution) sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen.
Sämtliche
Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (Mieters).
3. Kaution
Es ist erforderlich, mit der Restzahlung (6 Wochen vor Beginn der
Mietzeit) eine Kaution in Höhe von 300,- € zu überweisen (kein
Scheck). Nach der Rückkehr des Mieters und der Ordnungsgemäßen
Abnahme des Hauses wird diese Kaution, sofern keine Schäden und/oder
Mängel im Haus festgestellt wurden, nach ca. 2 Wochen zurück überwiesen.
Bei Zuwiderhandlungen der Mietbedingungen erfolgt eine Aufrechnung
der Kaution. Auf eine Kaution kann bei bekannten Mietern verzichtet
werden.
4. Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters
Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen,
so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich.
Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur auf schriftlichen
Auftrag um einen Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst
einen Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und
die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom
Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen
werden dann keine Rücktrittskosten fällig. Wird für
den stornierten Zeitraum kein Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis
durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter
bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten.
Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:
- Stornierung bis 75 Tage vor Mietbeginn: die ganze Anzahlung
- Stornierung ab 74. bis 45. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Stornierung ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung.
Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
bei dem Vermieter.
5. Versicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
Wir empfehlen
dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch
höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung,
Epidemien, Sturmfluten, Ölpest, Feuer,
terroristische Gewalthandlungen o.ä.) haftet der Vermieter nicht.
In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des
Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit
gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern
andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten
sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet
die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält
der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf
weitere Ansprüche.
6. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die er und/oder die ihn
begleitenden Personen bzw.
Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter
haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst
zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden
Personen verantwortlich ist.
7. An- und Abreise
Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 11.00
Uhr erfolgt sein. Die
Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor 15.00 Uhr
möglich. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher
Bestätigung möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt
vor Ort. Bei Ankunft zwischen 22.00 und 0.00 Uhr wird ein Aufpreis
von 20 € fällig, ab 0.00 Uhr 30 €.
8. Personenzahl, Haustiere
Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl
belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag
aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch
sein Personal vor Ort abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche,
die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben
dem Vermieter vorbehalten. Das Mitbringen von Haustieren muss unbedingt
vorher vereinbart werden. Es wird eine zusätzliche Kaution von
150,-€ für eventuelle Reinigung des Gartens sowie des Hauses
verlangt. Nach Rückkehr des Mieters und der ordnungsgemäßen
Abnahme des Hauses, wird diese Kaution, sofern keine Verschmutzung
im Haus und Garten
festgestellt wurde, umgehend zurück überwiesen.
9.Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung
sorgfältig zu be-
Handeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam
zu machen,
dass Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen den Verlust der
Kaution
zur Folge haben könnte, sowie je nach Verstoß, die sofortige
Räumung des Mietobjekts.
Weitere Regressansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten.
Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen,
die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar
zu melden. Der Vermieter wird dann umgehend für Abhilfe sorgen.
Schadensersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind aus geschlossen.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen gilt der
Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Maßgebend ist spanisches
Recht.
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