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Immobilien zur Vermietung

Informieren Sie sich über die Region und alle Möglichkeiten Ihrer Urlaubsgestaltung auf unserer Serviceseite http://www.catis-service.com

MIETBEDINGUNGEN
1.Bezahlung, Fristen, Rücktritt vom Vertrag
Anzahlung 25 % - sofort nach bestätigter Buchung
Restzahlung 75 % - bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn
Kaution: 300,- €

Die Anzahlung beträgt 25% des Gesamtmietpreises und ist nach der Buchung fällig. Der unterschriebene Mietvertrag stellt die schriftliche Buchungsbestätigung dar und ist rechtsverbindlich. Bei telefonischen Reservierungen gibt der Vermieter 2 Wochen feste Option bis zum Erhalt des Mietvertrages und der Anzahlung. Nach diesem Termin erlischt die Reservierung automatisch.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtmietpreis angerechnet. Die Restzahlung (inkl. der Kaution) ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit fällig. Wird diese Restzahlung nicht fristgemäss geleistet, gilt dies seitens des Mieters als Rücktritt vom Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung wird als pauschale Rücktrittsgebühr einbehalten. Der gebuchte Termin wird dann innerhalb von 2 Werktagen wieder zur freien Verfügung gestellt. Wir bitten deshalb um Beachtung dieser Fristen.

2. Bezahlung bei kurzfristiger Anmietung
Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis
(inkl. der Kaution) sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen. Sämtliche
Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers (Mieters).

3. Kaution
Es ist erforderlich, mit der Restzahlung (6 Wochen vor Beginn der Mietzeit) eine Kaution in Höhe von 300,- € zu überweisen (kein Scheck). Nach der Rückkehr des Mieters und der Ordnungsgemäßen Abnahme des Hauses wird diese Kaution, sofern keine Schäden und/oder Mängel im Haus festgestellt wurden, nach ca. 2 Wochen zurück überwiesen. Bei Zuwiderhandlungen der Mietbedingungen erfolgt eine Aufrechnung der Kaution. Auf eine Kaution kann bei bekannten Mietern verzichtet werden.

4. Rücktritt vom Vertrag seitens des Mieters
Sollte der Mieter von seiner Buchung zurücktreten müssen, so ist ein Rücktritt vom Vertrag nur schriftlich möglich. Der Vermieter wird sich auf Wunsch des Mieters nur auf schriftlichen Auftrag um einen Nachmieter bemühen. Sollte der Mieter selbst einen Nachmieter stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermieter vorgenommen werden kann. In beiden positiven Fällen werden dann keine Rücktrittskosten fällig. Wird für den stornierten Zeitraum kein Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis durch den Mieter, bzw. eine Rückerstattung durch den Vermieter bei bereits geleisteter Restzahlung wie folgt zu leisten.

Ersatzanspruch des Vermieters bei einem Rücktritt:
- Stornierung bis 75 Tage vor Mietbeginn: die ganze Anzahlung
- Stornierung ab 74. bis 45. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- Stornierung ab 44. bis 30. Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- Stornierung ab 29. Tag vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Ein Rücktritt vom Mietvertrag gilt nur mit schriftlicher Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Vermieter.

5. Versicherung
Im Mietpreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen
dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Ölpest, Feuer,
terroristische Gewalthandlungen o.ä.) haftet der Vermieter nicht. In solchen Fällen gehen entstehende Mehrkosten zu Lasten des Mieters. Wird der Vermieter durch höhere Gewalt an der Vermittlungstätigkeit gehindert, so kann er entschädigungslos kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebenfalls nicht vom Vermieter zu vertreten sind, die Vermietung, so wird dem Mieter das Angebot unterbreitet die Reservierung rückgängig zu machen. In diesem Fall erhält der Mieter den geleisteten Mietpreis zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

6. Haftung
Der Mieter haftet für Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw.
Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Der Vermieter haftet nicht für Vorkommnisse, für die der Mieter selbst zuständig ist und/oder für die den Mieter begleitenden Personen verantwortlich ist.

7. An- und Abreise
Die Abreise muss aus organisatorischen Gründen bis ca. 11.00 Uhr erfolgt sein. Die
Anreise ist aus organisatorischen Gründen nicht vor 15.00 Uhr möglich. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung möglich. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort. Bei Ankunft zwischen 22.00 und 0.00 Uhr wird ein Aufpreis von 20 € fällig, ab 0.00 Uhr 30 €.

8. Personenzahl, Haustiere
Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter ist berechtigt, alle nicht im Mietvertrag aufgeführten Personen oder Haustiere unverzüglich durch sein Personal vor Ort abzuweisen. Weitere notwendige Regressansprüche, die sich aus einem regelwidrigen Verhalten des Mieters ergeben, bleiben dem Vermieter vorbehalten. Das Mitbringen von Haustieren muss unbedingt vorher vereinbart werden. Es wird eine zusätzliche Kaution von 150,-€ für eventuelle Reinigung des Gartens sowie des Hauses verlangt. Nach Rückkehr des Mieters und der ordnungsgemäßen Abnahme des Hauses, wird diese Kaution, sofern keine Verschmutzung im Haus und Garten
festgestellt wurde, umgehend zurück überwiesen.

9.Sachschäden, Gewährleistung, Mängelanzeigen
Der Mieter ist verpflichtet, das Haus und die gesamte Einrichtung sorgfältig zu be-
Handeln, bzw. seine Gäste und/oder Mitbewohner darauf aufmerksam zu machen,
dass Zuwiderhandlungen gegen diese Mietbedingungen den Verlust der Kaution
zur Folge haben könnte, sowie je nach Verstoß, die sofortige Räumung des Mietobjekts.
Weitere Regressansprüche bleiben dem Vermieter vorbehalten. Während der Mietzeit entstandene Schäden und/oder Beanstandungen, die schon bei Antritt der Mietzeit festgestellt werden, sind unmittelbar zu melden. Der Vermieter wird dann umgehend für Abhilfe sorgen. Schadensersatzansprüche ohne Mängelanzeige sind aus geschlossen.

10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus den vorliegenden Bedingungen gilt der Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Maßgebend ist spanisches Recht.

 

 

 

 


 
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